Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich berate und vertrete alle Seiten des Arbeitsverhältnisses — in außergerichtlichen Verhandlungen und vor den Arbeitsgerichten.
Mandanten
Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat — jede Position hat eigene Interessen und eigene Risiken. Ich kenne alle Perspektiven und setze Ihre rechtlichen Positionen zielgerichtet durch.
Rechtssichere Gestaltung & Trennung
Ob einzelne Trennung, Restrukturierung oder Personalabbau — ich helfe Ihnen, betriebliche Entscheidungen rechtssicher umzusetzen und Prozessrisiken früh zu minimieren.
Vertretung bei Trennung und Konflikten
Wenn das Arbeitsverhältnis endet oder sich ein Konflikt zuspitzt, brauchen Sie schnell eine klare Einschätzung. Ich prüfe Ihre Kündigung, verhandle Abfindungen und vertrete Sie konsequent vor dem Arbeitsgericht.
Betriebsverfassungsrecht & Mitbestimmung
Betriebsräte brauchen einen Anwalt, der das Betriebsverfassungsrecht in der täglichen Praxis kennt. Ich begleite Sie bei Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und Verfahren vor der Einigungsstelle.
Ablauf
In einem unverbindlichen Gespräch schildern Sie mir Ihre Situation. Ich zeige Ihnen die relevanten Fristen, Ihre Optionen und das voraussichtliche Verfahren.
Gemeinsam sammeln wir Arbeitsvertrag, Kündigung, Zeugnis, Abmahnungen und weitere Unterlagen. Ich bewerte rechtlich relevante Details und bereite die nächsten Schritte vor.
Wir legen das Vorgehen fest: außergerichtliche Einigung, Vergleich oder gerichtliche Durchsetzung. Ich verhandle für Sie und halte Sie über jede Entwicklung auf dem Laufenden.
Falls nötig, vertrete ich Sie vor dem Arbeitsgericht, in der Einigungsstelle oder gegenüber Behörden — zielgerichtet und bis zur rechtskräftigen Entscheidung.
Kanzleileistung
Arbeitsrechtliche Mandate werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. In vielen Fällen ist für Arbeitnehmer eine Beratungshilfe- oder Prozesskostenhilfe möglich. In der Erstberatung erkläre ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten und prüfe Fördermöglichkeiten — ohne versteckte Posten.
Kontakt
Im Arbeitsrecht zählt oft jede Woche — insbesondere bei einer Kündigung, die innerhalb von drei Wochen nach Zugang angefochten werden muss. Melden Sie sich für eine vertrauliche Erstberatung.
Bitte keine vertraulichen Details — wir klären das Weitere persönlich.