Insolvenzrecht

Verbraucher- & Regelinsolvenz
aus der Verwalterpraxis.

Jahrelange Tätigkeit in einer Insolvenzverwalterkanzlei gibt eine Perspektive, die Schuldnern und Verfahrensbeteiligten gleichermaßen nutzt. Ich berate und vertrete Sie bei der Antragstellung und während des gesamten Verfahrens.

Verfahren

Zwei Wege, ein Ziel: ein neuer wirtschaftlicher Anfang.

Ob Privatperson oder Unternehmer – ich helfe Ihnen, das richtige Verfahren zu wählen und die Antragstellung korrekt vorzubereiten. Dabei erkläre ich Ihnen jede Phase verständlich und begleite Sie bis zur Restschuldbefreiung.

Für Privatpersonen ohne selbstständige Erwerbstätigkeit

Verbraucherinsolvenz

Wenn die Schulden unüberschaubar werden, hilft ein geordnetes Verbraucherinsolvenzverfahren zu einem neuen wirtschaftlichen Anfang. Ich berate Sie im Vorfeld, prüfe Alternativen und begleite Sie durch den gesamten Prozess bis zur Restschuldbefreiung.

  • Beratung im Vorfeld & außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht
  • Wohlverhaltensphase & Restschuldbefreiung

Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen

Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz erfordert eine sorgfältige Vorbereitung – besonders wenn betriebliche Vermögenswerte, Mitarbeiter oder Fortführungsoptionen im Spiel sind. Ich unterstütze bei der Antragstellung und der Abwägung von Sanierungschancen.

  • Vorprüfung von Sanierungs- und Fortführungsoptionen
  • Antragstellung & Verfahrensbegleitung
  • Abstimmung mit Insolvenzverwaltung und Gläubigern

Ablauf

So läuft die Antragstellung.

01

Erste Einschätzung

In einem unverbindlichen Gespräch erfasse ich Ihre wirtschaftliche Situation und erkläre Ihnen, ob ein Insolvenzverfahren sinnvoll ist oder ob außergerichtliche Lösungen möglich sind.

02

Unterlagen & Gläubigerübersicht

Gemeinsam sammeln wir die notwendigen Unterlagen: Gläubigerliste, Einkommensnachweise, Vermögensaufstellung. Ich prüfe die Vollständigkeit und rechtliche Relevanz jedes Dokuments.

03

Antragstellung

Ich erstelle und übernehme die Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht – inklusive der erforderlichen Verfahrensbegleitung, soweit von mir übernommen.

04

Verfahrensbegleitung

Vom Eröffnungsbeschluss bis zur Aufhebung des Verfahrens und der Restschuldbefreiung stehe ich Ihnen zur Seite – auch bei Rückfragen der Insolvenzverwaltung.

Kanzleileistung

Was ich für Sie übernehme.

  • Erstberatung und Chancen-Risiko-Einschätzung
  • Prüfung außergerichtlicher Einigungsmöglichkeiten
  • Vorbereitung und Übernahme der Antragstellung
  • Begleitung durch die Wohlverhaltensphase
  • Abstimmung mit Insolvenzverwaltung und Gläubigern
  • Schnittstelle zu Arbeitsrecht in der Insolvenz (Insolvenzgeld, Kündigung nach § 113 InsO)

Kosten-Transparenz

Die Kosten für Insolvenzverfahren setzen sich zusammen aus dem Verfahrensguthaben (insolvenzrechtliche Gebühren nach RVG) und meiner anwaltlichen Vergütung. In der Erstberatung gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Kosten – ohne versteckte Posten. Bei Bedarf erkläre ich Ihnen auch mögliche Kostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfe-Optionen.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihre Situation.

Insolvenzrechtliche Fragen werden schnell komplex. Je früher wir klären, welche Fristen und Unterlagen relevant sind, desto besser können wir Ihre Position sichern. Melden Sie sich für eine vertrauliche Erstberatung.

Telefon
04104 / 9291463
Kanzlei
Kanzlei Scheugenpflug – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sachsenwaldstraße 16
21521 Aumühle
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Termine nach Vereinbarung

Kurzanfrage

Bitte keine vertraulichen Details — wir klären das Weitere persönlich.

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* Pflichtfeld. Mit dem Absenden entsteht noch kein Mandatsverhältnis; Fristen werden dadurch nicht gewahrt.